Bund, 28.11.2022
Aktualisierung und Harmonisierung des geltenden Rechtsrahmens mit europarechtlichen Vorgaben
Die Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 enthält Regelungen zur Erbringung von Nachhaltigkeitsnachweisen beim Einsatz fester und gasförmiger Biomasse-Brennstoffe. Darüber hinaus werden geringfügige Ergänzungen (u.a. zur Mitteilung bei Änderungen im Methodenplan sowie bei Betriebseinstellung und zu Kleinemittenten) eingefügt. Mit der Änderung der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 werden Anpassungen in Verweisen an aktualisierte Nachhaltigkeitsverordnungen vorgenommen.
Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 12. Dezember 2022.
Entwurf: Änderung EHV 2030 und EBeV 2022
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