Bund, 11.11.2022
Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters zur Erhöhung der Toxikovigilanz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen.
Der Referentenentwurf dient der Änderung des Chemikaliengesetzes in Bezug auf drei Regelungskomplexe. Erstens werden Vorschriften zur Einrichtung und zum Betrieb eines nationalen Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in das Chemikaliengesetz aufgenommen. Zur zentralen Erfassung und Auswertung der Daten über Vergiftungen in Deutschland wird ein Vergiftungsregister beim BfR eingeführt. Die in den Ländern eingerichteten Informationszentren für Vergiftungen (GIZ) sollen zu allen eingehenden Anfragen zu Vergiftungen mit Ausnahme von Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und alkoholischen Getränken die Daten systematisch erfassen und an das BfR weiterleiten. Dieses führt die Daten mit weiteren Mitteilungen von Ärztinnen und Ärzten und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in einem Vergiftungsregister zusammen. Dadurch soll eine systematische Auswertung durch das BfR ermöglicht werden, um einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zu erhalten, Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, erforderliche regulatorische Maßnahmen einzuleiten sowie den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu prüfen. Zweitens werden die Regelungen über die Gute Laborpraxis (GLP) punktuell überarbeitet. Drittens wird die Bußgeldblankettvorschrift zur Sanktionierung unmittelbar geltenden Unionsrechts angepasst.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 14. Dezember 2022. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Entwurf: Änderung ChemG
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