Bund, 19.10.2022
Schaffung atomrechtlicher Voraussetzungen für befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2
Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten. Hierzu wird das Atomgesetz geändert. Der befristete Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 wurde in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23 ("Stresstest") als weiterer Baustein zur Lösung identifiziert. Weiterhin kann der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen.
Entwurf: Änderung AtG
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