Bund, 12.10.2022
Änderungen im Baugesetzbuch erhöhen Flexibilität und ermöglichen weiteren Ausbau erneuerbarer Energien
Mit dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts soll zum einen ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die zu Windenergieanlagen hinzutreten und ermöglichen, dass Windenergieanlagen insbesondere bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann.
Weiterhin sollen die mit dem Wind-an-Land-Gesetz eingeführten Regelungen um eine Verordnungsermächtigung für die Länder ergänzt werden. Diese sollen sog. Tagebaufolgeflächen insbesondere nach Beendigung der Braunkohleförderung grundsätzlich für die Belegung mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien öffnen können. Die Flächen sind hierfür besonders geeignet, da sie durch ihre Vorbelastung sowohl hinsichtlich des Umweltschutzes als auch der Nachbarbetroffenheit als konfliktfrei gelten können. Zudem verfügen die Standorte regelmäßig über einen guten Anschluss an die Energienetze.
Entwurf: Änderung BauGB
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: