Bund, 30.09.2022 Rückwirkende Aufhebung der Gasumlage
Das Bundeskabinett hat am 30.09.2022 im Umlaufverfahren die Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen.
Der am 29.09.2022 verkündete Abwehrschirm soll die Gasbeschaffungsumlage ersetzen. Die Gaspreisanpassungsverordnung wird deshalb rückwirkend und in Gänze außer Kraft gesetzt. Konkret regelt die Aufhebungsverordnung die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung mit Wirkung vom 9. August 2022. Ansprüche auf den Ausgleich der Ersatzbeschaffung sind auf Basis der Gaspreisanpassungsverordnung somit nicht entstanden.
Die Aufhebungsverordnung soll am 03.10.2022 im Bundesanzeiger verkündet werden und am 04.10.2022 rückwirkend in Kraft treten.
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