Entwurf für Verordnung zur Änderung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Bund, 19.08.2022 Ausnahmen von Abgasableitungsbedingungen während Gasmangellage
Durch die Änderung soll in der 44. BImSchV die Möglichkeiten für die Zulassung von Ausnahmen erweitert werden, um es den zuständigen Behörden zu erlauben, auf besondere Einzelsituationen – insbesondere auch in der aktuellen Gasmangellage – reagieren zu können.
Mit dem Entwurf wird die bestehende Ausnahmevorschrift in § 32 der 44. BImSchV dahingehend ergänzt, dass in Sondersituationen auch eine Ausnahme von den in § 19 der 44. BImSchV geregelten Ableitbedingungen möglich ist.
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