Bund, 19.08.2022
Verfaahrensbeschleunigung für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen
In der angespannten Versorgungslage sind sichere und zügige Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Mit der Regelung wird die Mengenschwelle aus Anhang 1 zur 4. BImSchV, bis zu der Anlagen zur Lagerung entzündbarer Gase im vereinfachten Verfahren genehmigt werden, von 30 Tonnen auf 50 Tonnen angehoben. Dies führt zur Beschleunigung von Verfahren ohne Einschränkung für das Schutzniveau der Umwelt insgesamt.
Entwurf: Änderung 4. BImSchV
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