Bund, 25.052022
Beschleunigung der Inbetriebnahme von Energieanlagen durch Nachreichen von Zertifizierungsunterlagen
Ziel der vorliegenden Novellierung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) ist es, die Zertifizierung und den Inbetriebnahmeprozess zu beschleunigen. Zu diesem Zweck ermöglicht sie, dass innerhalb eines Übergangszeitraums von 3 Jahren die Stromerzeugungsanlagen schon ans Netz angeschlossen werden dürfen, auch ohne alle notwendigen Nachweise eingereicht zu haben.
Diese Lockerungen lassen im Interesse der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems die inhaltlichen Anforderungen an die Nachweisführung unberührt. Zugleich verschaffen sie alle am Betriebserlaubnisverfahren mittelbar und unmittelbar Beteiligten Zeit für die Sicherstellung der für die Netzstabilität erforderlichen Parametrierungen und die Beibringung bzw. Prüfung der insoweit erforderlichen Nachweisdokumente. Akkreditierte Zertifizierungsstellen können Anlagenzertifikate somit unter der Auflage erteilen, dass noch fehlende Nachweise der Erfüllung der technischen Anforderungen innerhalb einer Frist von 18 Monaten nachzureichen sind.
Die Ausstellung von Anlagenzertifikaten unter Auflagen und die Möglichkeit auf dieser Grundlage Anlagen vorläufig in Betrieb zu nehmen soll nur so lange ermöglicht werden, wie es für die Überwindung des Zertifizierungsstaus erforderlich ist. Die Regelung wird daher bis zum Ablauf des Jahres 2025 befristet.
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