Bund, 17.05.2022
Aufgeteilte Kostentragung entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten von Vermieter- und Mieterseite
In Deutschland wird seit 2021 ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben, und Mieter dazu anhalten, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den aus der Kostenbelastung herrührende Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch zukünftig entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses zu verteilen. Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen, um so Treibhausgasemissionen möglichst weit zu reduzieren und damit zum Klimaschutz beizutragen. Dazu sollen die Kosten entsprechend der Verantwortungsbereiche und Einflussmöglichkeiten von Vermieter- und Mieterseite abgestuft getragen werden.
Entwurf: CO2KostAufG
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