Bund, 16.03.2022
Aufnahme des Treibhausgasneutralitätsziels für das Jahr 2045 unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz
Der Entwurf enthält Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bereich der Netzplanung, des Netzausbaus und des Netzbetriebs. Zudem werden das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geändert. Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferungen betreffen die Ersatz- und Grundversorgung sowie die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur gegenüber Energielieferanten, insbesondere bei aus dem Markt ausscheidenden Anbietern. Zusätzlich enthält der Entwurf auch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis einschließlich 22. März 2022 eingereicht werden. Sie sind elektronisch zu richten an: buero-IIIC5@bmwk.bund.de.
Entwurf: Änderung EnWG
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