Bund, 04.03.2022
Neue Ausbauziele für grundlegende Transformation hin zu nahezu treibhausgasneutraler Stromversorgung
Für eine bis 2035 nahezu vollständige Deckung der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sind massive Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Neben Anpassungen z.B. im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht bedarf auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung. Damit die erneuerbaren Energien mit der erforderlichen Ausbaudynamik ausgebaut werden können, wird das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet, und es wird mit diesem umfangreichen Artikelgesetz die größte Beschleunigungsnovelle des EEG seit seinem Bestehen vorgelegt. Das neue EEG tritt zu großen Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zuammengefasst:
- Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2035
- Anhebung des Ausbauziels für 2030 auf 80 Prozent
- Anpassung der Ausschreibungsmengen an das neue Ausbauziel für 2030
- Weiterentwicklung des Förderdesigns
- Vorrang für erneuerbare Energien
- Großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die PV
- Flankierung des beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land
- Fokussierung der Biomassenutzung auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke
- Stärkung der Bürgerenergie
- Weiterentwicklung der finanziellen Beteiligung der Kommunen
- Weiterentwicklung der Förderungen für Innovationen und Speicher
- Verbesserung der Basis für Importe von Strom aus erneuerbaren Energien
- Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch eine Finanzierung der EEG-Förderung über den Bundeshaushalt
- Verbesserte Neuregelung der Erhebung der Energie-Umlagen; Entbürokratisierung und Stärkung der Eigenversorgung
- Zukunftsfeste Grundlage für die Besondere Ausgleichsregelung
- Weiterentwicklung der Stromkennzeichnung
- Umsetzung des Beihilferechts.
Bei diesem Entwurf handelt es sich um einen Entwurf des BMWK. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis Donnerstag, 17. März, 12.00 Uhr eingereicht werden und sind elektronisch zu richten an buero-iiib2@bmwi.bund.de.
Entwurf: EEG 2023
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