Entwurf für Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
Bund, 22.02.2022 Anpassung des Gebührenverzeichnisses
Mit der Änderung der StromBGebV wird das Gebührenverzeichnis der Anlage neu gefasst.
Das Gebührenverzeichnis enthält eine Regelung aller Gebührentatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach den Teilen 2 Abschnitt 2, 3, 4 Abschnitt 3 und 5 des WindSeeG, die bei der Durchführung und Erfüllung der Aufgaben der Bundesnetzagentur und des BSH zur Umsetzung des WindSeeG erbracht werden. Das Gebührenverzeichnis wird jeweils um die Durchführung der Voruntersuchung der als nächstes auszuschreibenden Flächen erweitert. Ferner wird der Gebührentatbestand für die Teilnahme der Bieter an den künftigen Zuschlagsverfahren für sonstige Energiegewinnungsbereiche
nach § 67a WindSeeG ergänzt. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der den Gebührentatbeständen zu Grunde liegenden Stundensätze an die am 18. Februar 2021 in Kraft getretene Fassung der Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV).
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