logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender

Social Media

Twitter

UMWELTdigital

Angebot aus dem

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf für Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone

Bund, 24.09.2021
Festlegung von Ausschreibungskriterien für Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See

Nachdem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Flächenentwicklungsplan vom 18. Dezember 2020 erstmals sonstige Energiegewinnungsbereiche ausgewiesen hat, sollen diese Bereiche über eine Ausschreibung vergeben werden. Die Kriterien für diese Ausschreibung werden mit dieser Verordnung festgelegt. Bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen auf See gewinnt das Gebot mit dem niedrigsten Gebotswert, das heißt der Bieter, der die niedrigste Förderung für den erzeugten Strom begehrt, erhält den Zuschlag. Ein entsprechendes Verfahren ist bei sonstigen Energiegewinnungsbereichen nicht möglich, da die Erzeugung von Strom auf See aus anderen erneuerbaren Energien als Wind oder die Erzeugung anderer Energieträger nicht gefördert wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, objektive, nachvollziehbare, diskriminierungsfreie und effiziente Bewertungskriterien für die Vergabe erstmals festzulegen.

Bei der Auswahl der Bewertungskriterien wurden solche gewählt, die einen möglichst geringen Aufwand sowohl bei den Bietern als auch beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verursachen. Die ersten sonstigen Energiegewinnungsbereiche sind vergleichsweise klein. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie soll die Gebote grundsätzlich eigenständig bewerten können, die Einrichtung eines Gremiums aus Sachverständigen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen.

Die Erzeugung von Grünem Wasserstoff auf See, wie sie zum Beispiel auf sonstigen Energiegewinnungsbereichen möglich ist, befindet sich noch in einem frühen Stadium der Entwicklung. Die Komplexität des Vergabeverfahrens sollte in diesem Stadium der Technologiereife und bei einem Beginn des Markthochlaufs möglichst gering sein. Gleichzeitig muss die in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone nur sehr begrenzt zur Verfügung stehende Fläche nach Bewertungskriterien vergeben werden, die eine tatsächliche Nutzung der Fläche möglichst wahrscheinlich machen.

Das Vergabeverfahren soll erstmals im Jahr 2022 durchgeführt werden.

Die SoEnergieV wurde am 24.09.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.10.2021 in Kraft.

Entwurf: SoEnergieV
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück