Bund, 09.08.2021
Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben zum Verbraucherschutz
Der Verordnungsentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt, welche die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt.
Artikel 1 ändert die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/944 sowie entsprechend der Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz werden die Vorschriften der Stromgrundversorgungsverordnung angepasst. Die Regelungen zum Vertragsschluss, zur Verbrauchsermittlung, zur Vorauszahlung, zu Rechnungen und Abschlägen sowie zur Kündigung werden entsprechend den Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes angepasst sowie punktuell ergänzt. Zur Umsetzung der Vorgaben zum Schutz von Verbrauchern werden die Regelungen zur Unterbrechung der Versorgung angepasst. Artikel 2 ändert die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Die Änderungen erfolgen entsprechend der Änderungen zur Stromgrundversorgungsverordnung, um den aktuell bestehenden Gleichlauf der Grundversorgungsverordnungen auch weiterhin beizubehalten, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/944 umzusetzen und den Schutz von Verbrauchern anzupassen.
Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 dem ursprünglich eingebrachten Verordnungsentwurf nur mit unfangreichen Änderungswünschen zugestimmt, weshalb der Entwurf neugefasst wurde. Der nun vorliegende Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Stellungnahmen können bis zum 17. August 2021 eingereicht werden.
Entwurf: Änderung StromGVV und GasGVV
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