Bund, 26.04.2021
Gebührentransparenz und Rechtssicherheit durch Kalkulation entlang klarer Bemessungsgrundlagen
Aufgrund der Gesetze zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes werden einige der bisher in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Gebührenregelungen im Zuständigkeitsbereich des BMU zum 1. Oktober 2021 aufgehoben. An die Stelle der bisher dezentral normierten Gebührenregelungen müssen dann sogenannte Besondere Gebührenverordnungen der einzelnen Ressorts treten, in denen die jeweils einschlägigen Gebühren- und Auslagentatbestände gebündelt werden.
Die Besondere Gebührenverordnung des BMU konzentriert Gebühren- und Auslagentatbestände für gebührenfähige Leistungen, die aufgrund der ausdrücklich in § 1 Absatz 1 BMUBGebV genannten Vorschriften erbracht werden. Damit ist sichergestellt, dass Gebühren und Auslagen in diesen Bereichen durchgängig weiter erhoben werden können.
Ferner sollen in die BMUBGebV auch Gebührentatbestände für gebührenfähige Leistungen nach dem Verpackungsgesetz sowie dem Gesetz zu dem Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben erstmalig neu eingeführt werden. Ziel ist es, diese Bereiche übersichtlich auf Ressortebene zusammenzufassen. Dadurch soll mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung erreicht, sowie Bürokratie abgebaut werden.
Entwurf: BMUBGebV
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