Entwurf für Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Bund, 23.02.2021 Anpassung der Abfallstatistik an EU-Vorgaben
Das Umweltstatistikgesetz (UStatG) in seiner aktuellen Fassung besteht seit 2017. Zahlreiche Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft und insbesondere die in der jüngsten Zeit
deutlich gewordenen Auswirkungen des Klimawandels erfordern eine Anpassung der bestehenden Regelungen zur statistischen Berichterstattung.
Darüber hinaus sind - insbesondere im Bereich der Abfallstatistik - durch die EU neue bzw.
geänderte Rechtsgrundlagen (im Wesentlichen Richtlinien des EU-Abfallpakets, Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Verordnung (EU) 2019/1010 unter anderem zur Änderung der EU-Klärschlammrichtlinie, Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie) in Kraft getreten, die geänderte Datenlieferungen mit zum Teil
neuen Merkmalen verlangen. Um diesen neuen Datenanforderungen gerecht werden zu
können, müssen die entsprechenden Erhebungen im UStatG erstmals bzw. in geänderter
Form angeordnet werden.
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