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Entwurf für Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Bund, 29.04.2020
Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten geplant

Deutschland hat im Jahr 2018 das von der EU vorgegebene Sammelziel von 45 Prozent gemessen an der zurückgenommenen Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) im Verhältnis zu den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten mit 43,11 Prozent nicht erreicht. Für das Jahr 2019 steigt das Sammelziel auf 65 Prozent. Vor diesem Hintergrund sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die europäischen Vorgaben auch in der Zukunft einzuhalten. Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll diesem Ziel dienen. Dies betrifft vor allem eine Ausweitung des Netzes an Rücknahmestellen für EAG und den Zugang von Erstbehandlungsanlagen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung durchführen, zu gesammelten EAG. Denn im Sinne der Abfallhierarchie und des Ressourcenschutzes ist eine längere Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten unabdingbar. Auch soll das Problem von Trittbrettfahrern aus Drittstaaten, die den nationalen Vorgaben für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zum Nachteil aller sich ordnungsgemäß verhaltender Hersteller nicht nachkommen, adressiert werden.

Entwurf: Änderung ElektroG
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