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Entwürfe für Durchführungsverordnungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Bund, 29.07.2020
Berichterstattungsverordnung 2022 und Brennstoffemissionshandelsverordnung in Entwurfsfassung vorgelegt

Das Bundesumweltministerium hat zwei Entwürfe zur Durchführung des Brennstoffemissionhandelsgesetzes veröffentlicht:

- Die Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) regelt die Emissionsberichterstattung im Brennstoffemissionshandel ausschließlich für die Periode 2021 und 2022. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird bezweckt, die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung der Brennstoffemissionen so an die bestehenden, gesetzlichen Überwachungsmethoden im Energiesteuerrecht anzulehnen und zu standardisieren, dass den Unternehmen zur Erfüllung der Berichterstattungsanforderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in der Periode 2021 und 2022 ein möglichst geringer Zusatzaufwand entsteht. Für den ab 2023 geltenden, vollständigen Anwendungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird eine Neufassung der Berichterstattungsverordnung im Jahre 2022 erforderlich werden, die perspektivisch in die einheitliche Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHV) integriert werden soll.

- Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regelt den Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel und das nationale Emissionshandelsregister. Die weiteren Verordnungsermächtigungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes werden dann schrittweise durch Erweiterungen der Durchführungsordnung ergänzt.

Entwurf: BeV 2022
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