Bund, 29.07.2020
Berichterstattungsverordnung 2022 und Brennstoffemissionshandelsverordnung in Entwurfsfassung vorgelegt
Das Bundesumweltministerium hat zwei Entwürfe zur Durchführung des Brennstoffemissionhandelsgesetzes veröffentlicht:
- Die Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) regelt die Emissionsberichterstattung im Brennstoffemissionshandel ausschließlich für die Periode 2021 und 2022. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird bezweckt, die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung der Brennstoffemissionen so an die bestehenden, gesetzlichen Überwachungsmethoden im Energiesteuerrecht anzulehnen und zu standardisieren, dass den Unternehmen zur Erfüllung der Berichterstattungsanforderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in der Periode 2021 und 2022 ein möglichst geringer Zusatzaufwand entsteht. Für den ab 2023 geltenden, vollständigen Anwendungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird eine Neufassung der Berichterstattungsverordnung im Jahre 2022 erforderlich werden, die perspektivisch in die einheitliche Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHV) integriert werden soll.
- Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regelt den Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel und das nationale Emissionshandelsregister. Die weiteren Verordnungsermächtigungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes werden dann schrittweise durch Erweiterungen der Durchführungsordnung ergänzt.
Entwurf: BeV 2022Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
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