Entwurf für Änderungen der 13. und 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
Bund, 29.06.2020 Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht
Der vorliegende Entwurf setzt die luftseitigen Anforderungen des
Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in nationales Recht um. Zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses ist die Anpassung bestehender Regelungen der Verordnung
über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und
der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
zwingend erforderlich.
Zu den in der 13. BImSchV und in der 17. BImSchV geregelten Anlagen hat die Europäische Kommission seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen eine Reihe von Durchführungsbeschlüssen erlassen. Die Vorschriften des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 gelten jeweils nur für Teile der national im Anwendungsbereich der 13. BImSchV und 17. BImSchV befindlichen Anlagen. Zur Verbesserung der
Normenklarheit soll die Struktur der 13. BImSchV im Rahmen einer Neufassung an die
Struktur der Durchführungsbeschlüsse für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton, für das Raffinieren
von Mineralöl und Gas, für die Herstellung von organischen Grundchemikalien und für die
Reaktoren der chemischen Industrie angepasst werden.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.