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Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie

Bund, 29.04.2020
Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung während COVID-19

Der Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz soll sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger Vorhaben wegen der COVID-19-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Anderenfalls würde sich die Umsetzung wichtiger privater und öffentlicher Investitionen verzögern, unter anderem im Bereich des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes sowie der Energie- und Verkehrswende.

Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche Anwesenheit von Personen, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen vor und können deshalb nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Die Probleme betreffen insbesondere die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Ferner ergeben sich Probleme bei der Durchführung von Erörterungsterminen und Antragskonferenzen, deren Durchführung zum Teil verpflichtend vorgegeben ist. Mit dem Gesetz werden daher – befristet bis zum 31. März 2021 – Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor allem die Möglichkeiten des Internets genutzt werden.

Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz kann durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. Daneben bleibt jedoch eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist wichtig, denn sie dient der Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren und der demokratischen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an hoheitlichen Entscheidungen. Sie ist zudem durch die Ermittlung der Umweltauswirkungen ein zentraler Beitrag für den Umweltschutz.

Entwurf: Planungssicherstellungsgesetz
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