Bund, 23.03.2020
Umsetzung neuer Anforderungen an erweiterte Herstellerverantwortung
Durch veränderte Vorgaben auf europäischer Ebene ist es erforderlich, die Altfahrzeug-Verordnung zu ändern. Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in Kraft getreten. In dieser Änderungsrichtlinie sind insbesondere neue Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung enthalten. Bestehende Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung sind an die neuen Vorgaben anzupassen. Der vorliegende Verordnungsentwurf setzt die in diesem Zusammenhang erforderlichen Änderungen um. Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Auf der Basis der erbetenen Stellungnahmen soll der Referentenentwurf anschließend zu einem Regierungsentwurf fortentwickelt werden.
Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 17. April 2020
Gesetzesentwurf zur Änderung der AltfahrzeugV
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