Am 19. Dezember 2019 wurde als Teil des Klimapaketes das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) verkündet, wodurch ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen. Bundestag und Bundesrat haben sich als Ergebnis des Vermittlungsausschusses auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. In einer Protokollerklärung hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen. Die Bundesregierung setzt mit der vorliegenden Änderung des BEHG, in welchem die Zertifikatspreise erhöht werden, ihre gegenüber dem Bundesrat abgegebene Protokollerklärung um.
Durch die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel sollen keine zusätzlichen
Mittel für den Bundeshaushalt geschaffen werden. Die Bundesregierung hat gegenüber dem Bundesrat erklärt, die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der
zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.
Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf können bis 12. März 2020, 17 Uhr eingereicht werden.
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