Bund, 29.01.2020
Anpassung des gesetzlichen Rahmens an veränderte wettbewerbliche Randbedingungen auf dem Batteriemarkt
Am 27. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung von Vorgaben auf europäischer Ebene.
Das Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) hat im vergangenen Herbst einen Antrag auf Genehmigung als herstellereigenes Rücknahmesystem gestellt. Dadurch wurde eine Situation geschaffen, die nicht mehr den Grundlagen des Batteriegesetzes hinsichtlich Rücknahme und Entsorgung entspricht.
Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll das Zusammenwirken der fünf herstellergetragenen Rücknahmesysteme zukünftig im Wettbewerb erfolgen und durch einen angepassten rechtlichen Rahmen flankiert werden. Ein Solidarsystem soll es zukünftig demnach nicht mehr geben. Wesentliche Elemente des Konzeptes sind:
- Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von Batterien;
- neue Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Genehmigung der herstellereigenen Rücknahmesysteme;
- Einbindung der stiftung ear mit Blick auf die Registrierung und Erteilung von Genehmigungen sowie den Vollzug in diesem Bereich;
- Festlegung von Mindeststandards an die Behältnisse für die Sammlung und die Abholung durch die Rücknahmesysteme.
Außerdem ist am 4. Juli 2018 die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält insbesondere neue Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung, an die die bestehenden Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung bis zum 5. Januar 2023 angepasst werden müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden auch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Änderungen aufgegriffen.
Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Auf der Basis der erbetenen Stellungnahmen soll der Referentenentwurf anschließend zu einem Regierungsentwurf fortentwickelt werden. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 28. Februar 2020.
Entwurf: Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
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