Bund, 25.11.2019
Anpassung an aktuelle Entwicklungen
Das BMU hat am 25. November 2019 die Anhörung zum Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingeleitet. In Deutschland gilt seit dem Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 ein einheitlicher Sicherheitsstandard für alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Die Einführung von überall gleichen Anforderungen an die technische Ausrüstung und die Betreiberpflichten kann als großer Erfolg beim anlagenbezogenen Gewässerschutz gewertet werden. Mit der Änderungsverordnung soll die AwSV daher nur an aktuelle Entwicklungen angepasst und darüber hinaus inhaltlich nicht geändert werden.
Der vorliegende Entwurf der Änderungsverordnung dient damit ausschließlich dazu, die AwSV
- an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen von Rechtsnormen anzupassen und
- einzelne Regelungen verständlicher zu formulieren sowie
- etwaige Widersprüche aufzulösen und Klarstellungen vorzunehmen.
Die bereits bestehenden Regelungen zur Löschwasserrückhaltung wurden fachlich konkretisiert; insbesondere wurde ergänzt, welche Anlagen über eine solche Rückhaltung verfügen müssen und wie diese zu dimensionieren ist.
Entwurf Änderung AwSV
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