Bund, 22.10.2019
Festlegung jährlicher Emisionsmengen für Verkehr und Wärme
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.
Um die Klimaschutzziele Deutschlands tatsächlich zu erreichen, müssen Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden, die zunächst mit dem Klimaschutzprogramm 2030 nach dem Klimaschutzplan 2050 von der Bundesregierung beschlossen wurden. Eine zentrale von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021.
Die CO2-Bepreisung soll im Wege eines nationalen Brennstoff-Emissionshandelssystems, das neben dem europäischen Emissionshandelssystem bestehen soll, ab dem Jahr 2021 für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektoren) eingeführt werden. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel).
Das Gesetz sieht die Festlegung jährlicher Emissionsmengen (sog. cap) vor, die von Jahr zu Jahr geringer werden und die die Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz sowie der Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung gewährleisten helfen sollen.
Entwurf BEHG
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