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Neue EU-Klimagrenzwerte für Neuwagen

Bund, 15.04.2019
Deutschland stimmt im EU-Rat für schärfere Verbrauchs- und Klimagrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

In der EU wird der CO2-Ausstoß und damit auch der Kraftstoff-Verbrauch von neuen Pkw auch nach 2020 weiter deutlich sinken. Das gilt ebenfalls für leichte Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen und Kleinbusse. Die entsprechende EU-Verordnung wurde heute im Rat der Mitgliedstaaten beschlossen. Auch Deutschland stimmte der Verordnung zu und unterstützte damit zum ersten Mal einen schärferen CO2-Pkw-Grenzwert als von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Die EU-Verordnung legt neue CO2-Ziele für die Fahrzeugflotten der Autohersteller fest. Demnach muss der CO2-Ausstoß von Pkw bis 2030 im Durchschnitt um 37,5 Prozent gegenüber 2021 sinken. Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Senkung um 30 Prozent vorgeschlagen. Dieser Wert konnte mit Unterstützung Deutschlands deutlich erhöht werden. Für Niedrig- und Nullemissions-Fahrzeuge gelten besondere Anreize.

Bereits 2013 war vereinbart worden, dass ab 2021 neu zugelassenen Pkw in der EU im Schnitt nur noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen. Dieser Wert entspricht einem Verbrauch von 3,6 Liter Diesel beziehungsweise 4,1 Liter Benzin auf 100 Kilometern. Er bezieht sich aber nicht auf das einzelne Fahrzeug, sondern auf die EU-Fahrzeugflotte eines Herstellers, also auf die gesamte Palette an Neuwagen, die Autohersteller jährlich in der EU verkaufen. Dieser Wert muss nun in zwei Schritten weiter sinken: bis 2025 um 15 Prozent, bis 2030 um 37,5 Prozent. Für leichte Nutzfahrzeuge ist bis 2025 eine Minderung von 15 Prozent vorgesehen, bis 2030 sind es 31 Prozent. Die CO2-Absenkung wird auf die Hersteller verteilt, entscheidend für den Verteilungsschlüssel ist die durchschnittliche Masse ihrer Fahrzeugflotte.

Fahrzeug-Hersteller, die überdurchschnittlich viele Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge anbieten, dürfen ihr CO2-Flottenziel um bis zu fünf Prozent überschreiten. Durch diesen Bonus werden voraussichtlich vor allem Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, aber in geringerem Umfang auch Plug-in Hybride, gefördert. Verbessert werden soll auch die Kontrolle der Verbrauchsangaben der Hersteller. Insbesondere soll sich die Lücke zwischen Testzykluswerten und Realemissionen nicht weiter vergrößern.

Nachdem das EU-Parlament der Verordnung bereits zugestimmt hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit dem heutigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen.

Verordnung (EU) 2019/631 vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
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