Bund, 27.06.2018 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und
nationalen Klimaschutzpolitik. Mit dem Gesetzentwurf sollen die nationalen Rechtsgrundlagen
für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystems für die Handelsperiode 2021 bis 2030
geschaffen werden.
Die vorliegende Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) dient der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht.
Bei der Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie wurde das EU-Emissionshandelssystem
für die Handelsperiode 2021-2030 fortentwickelt; die wesentlichen Strukturelemente dieses
Systems wurden jedoch beibehalten.
Dementsprechend wird das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in seiner Grundstruktur fortgeführt und nur punktuell an den
Stellen geändert, an denen Änderungsbedarf besteht. Dieser Änderungsbedarf ergibt sich im
Wesentlichen aus der Anpassung des TEHG an die Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie.
Einige Änderungen beruhen auch auf Vollzugserfahrungen aus der laufenden
Handelsperiode, an manchen Stellen ergab sich zudem Klarstellungsbedarf aufgrund
von Gerichtsurteilen der nationalen und europäischen Gerichte.
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