Bund, 11.05.2018
Bundesumweltministerium greift Entwurf der TA Luft 2016 inhaltlich auf
Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums greift den ursprünglichen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aus dem Jahr 2016 auf. Die zahlreichen Stellungnahmen, die zum Entwurf der TA Luft im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise nach Paragraf 51 BImSchG eingegangen sind, wurden dabei sorgfältig geprüft. Der Referentenentwurf ist noch innerhalb der Bundesregierung abzustimmen.
Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung sind bis zum 30. Mai 2018 in schriftlicher oder elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur Verordnung über mittelgroße Feuerungsanlagen", Aktenzeichen "AG IG I 2 – IG I 2 – 50121/25" an das Bundesumweltministerium zu richten.
[https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/mittelgrosse_feuerungsanlagen/entwurf/mittelgr_feuerungsanlagen_v_ref_entwurf_bf.pdf]
Entwurf: Verordnung zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
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