Bund, 27.01.2018
Nationale Umsetzung europäischen Rechts hinsichtlich Einleitung von Industrieabwässern
Dieser Verordnungsentwurf einer Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) regelt insbesondere Anforderungen an die Einleitung von Industrieabwässern in die Gewässer aus der Zellstofferzeugung, der Papier- und Pappeherstellung und aus der Erdölverarbeitung. Die Verordnung dient im Wesentlichen der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und der abwasserseitigen Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen zu dem Bereich der Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/687/EU2013 vom 30. September 2014) sowie der BVT-Schlussfolgerungen zu dem Bereich des Raffinierens von Mineralöl und Gas (Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/738/EU vom 28. Oktober 2014).
Von den Änderungen sind hauptsächlich die Anhänge 19, 28 und 45 der Abwasserverordnung (AbwV) betroffen. Durch die Anpassungen in den Anhängen 19 - Zellstofferzeugung und 28 - Herstellung von Papier und Pappe der AbwV werden die BVT-Schlussfolgerungen für den Bereich der Zellstoff und Papierherstellung umgesetzt; mit den Anpassungen des Anhangs 45 - Erdölverarbeitung der AbwV werden die BVT-Schlussfolgerungen zu dem Bereich des Raffinierens von Mineralöl und Gas umgesetzt. Des Weiteren werden punktuell Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik sowie Klarstellungen und Vereinfachungen in der Abwasserverordnung vorgenommen.
Am 11. Dezember 2017 startete die Anhörung der Verbände und beteiligten Kreise zum Entwurf.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/abwv_achte_novelle_entwurf_bf.pdf Entwurf: Änderung Abwasserverordnung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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