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Änderungsentwurf zur Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Bund, 07.12.2017
1:1-Umsetzung mehrerer Richtlinien der Europäischen Kommission

Die Richtlinie (EU) 2017/2102 ändert Vorgaben der RoHS-Richtlinie. Diese regelt die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie ist national durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt. Die Änderungen an der RoHS-Richtlinie sehen einen neuen Ausschluss für Pfeifenorgeln aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie, eine Erweiterung des bereits bestehenden Ausschlusses aus dem Anwendungsbereich für bewegliche Maschinen sowie Erleichterungen mit Blick auf die Förderung von Sekundärmarkttätigkeiten (Weiterverkauf, Gebrauchtwarenhandel, Reparatur) für Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Teile vor.

Die geänderten Vorgaben sind durch eine Änderung von § 1 Absatz 2, § 2 Nummer 26 und § 15 ElektroStoffV bis zum 12. Juni 2019 umzusetzen.

Drei neue delegierte Richtlinien ((EU) 2017/1009, (EU) 2017/1010 und (EU) 2017/1011), die ebenfalls mit der Änderungsverordnung umgesetzt werden sollen, erneuern und konkretisieren bereits bestehende, aber ausgelaufene Ausnahmen für Blei und Cadmium in Anhang III der RoHS-Richtlinie. Anhang III gewährt zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Die delegierten Richtlinien sind bis zum 6. Juli 2018 in nationales Recht zu überführen. Dies erfolgt durch eine Änderung in § 3 Absatz 3 Satz 1 der ElektroStoffV.

Die Anpassung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-Datenschutz-Grundverordnung) erfolgt durch redaktionelle Änderungen. Die bisherigen Verweise auf § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden aufgehoben und durch Verweise auf die Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 ersetzt.

Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung ist noch nicht mit den Ressorts abgestimmt.

[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/elektrostoffv_abfaev_entwurf_bf.pdf Entwurf: Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und Anzeige- und Erlaubnisverordnung]

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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