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Reform der Netzentgelte

Bund, 28.06.2017
Stromkunden in Deutschland zahlen künftig ortsunabhängig gleich viel für die Anbindung von Wind- und Solarparks ans Stromnetz

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) soll einen wichtigen Beitrag zu mehr Kostengerechtigkeit bei den Netzentgelten leisten. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten etwa 25 % der Gesamtkosten der Stromnetze aus; hierbei zahlen Verbraucher in Nord- und Ostdeutschland teils erheblich mehr.

Das NEMOG sieht zwei wichtige Punkte vor: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs, der vermiedenen Netzentgelte. Die Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit stufenweise angeglichen werden. Zur Umsetzung enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Ab 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch.

Außerdem sieht das NEMOG die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) in drei Schritten vor. Bereits 2017/18 sollen die Berechnungsgrundlagen korrigiert werden. Ab 2018 werden dann für Anlagen mit volatiler Stromerzeugung (Windräder, Photovoltaikanlagen) und ab 2021 für alle anderen Anlagen die Zahlungen für Neuanlagen vollständig gestrichen. Für Bestandsanlagen werden die vNNE schrittweise über zehn Jahre abgeschafft.

Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten erfolgen an jene Erzeugungsanlagen, die unterhalb der Höchstspannungsnetze angeschlossen sind. Da diese direkt in ein nachgelagertes Netz einspeisen, werden in diesem Umfang Netzentgelte gespart. Ohne diese direkte Einspeisung würde der Strom aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene bezogen, wofür deren Netzentgelt zu entrichten gewesen wäre. Der Anstieg der dezentralen Erzeugung hat jedoch zunehmende Netzkosten verursacht, da dezentrale Erzeugung zunehmend nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht wird.

[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811528.pdf Entwurf: Netzentgeltmodernisierungsgesetz]

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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