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Gesetzesentwurf zur Modernisierung des UVP-Rechts beschlossen

Bund, 15.02.2017
Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen klarer und transparenter werden

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung werden das UVP-Gesetz und andere Vorschriften an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden. Damit erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen über das Internet. Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen. Mit diesem Anspruch kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach.

Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte "Salami-Taktik" beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strategien_Bilanzen_Gesetze/gesetz_modernisierung_uvp.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung]

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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