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Entwurf eines Verpackungsgesetzes vorgelegt

Bund, 11.08.2016
Kommunen sollen eigenständig über Wertstofftonne entscheiden

Zukünftig sollen noch mehr Abfälle aus privaten Haushalten recycelt werden. Hersteller sollen stärkere Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung soll noch effizienter und einfacher werden.

Die Kommunen sollen in eigener Regie entscheiden können, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Das sieht der Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes vor, der heute veröffentlicht wird. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

Die gemeinsame Erfassung von Verpackungs- und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall wird durch das Verpackungsgesetz weiter erleichtert und gefördert. Die von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, war jedoch nicht konsensfähig. Nach dem Verpackungsgesetz kann nunmehr die Kommune entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen vereinbart, diese Abfälle mit zu erfassen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben die Wertstofftonne bereits gemeinsam mit den dualen Systemen eingeführt und damit Erfahrungen gesammelt. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die dauerhafte Einführung solcher Wertstofftonnen gefördert.

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen oder in Säcken gesammelt sowie wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden.

[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/verpackg_fortentwicklung_getrennterfassung_bf.pdf Entwurf: Verpackungsgesetz]

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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