Bund, 07.08.2014
Umsetzung von EU-Recht
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) vorgelegt. Er dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und –akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind, und von Knopfzellen mit geringem Quecksilbergehalt sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2009/603/EG der Kommission. Daneben werden klarstellende Anpassungen des BattG vorgenommen. Der vorliegende Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts abgestimmt.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/battg_aenderungsg_entwurf_bf.pdf Entwurf: Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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