Referentenentwurf zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Bund, 08.07.2014 Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme
Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf einer 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV) vorgelegt. Er dient der Umsetzung von 8 delegierten Richtlinien der Europäischen Kommission zur Anpassung der Anhänge III und IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) an den technischen Fortschritt. Der vorliegende Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts abgestimmt.
Es besteht die Möglichkeit, schriftlich zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sowie ggf. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge in möglichst knapper Form können per E-Mail unter WRII3@bmub.bund.de bis zum 31. Juli 2014 übersandt werden.
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/entwurf_zweite_elektrostoffv_bf.pdf Entwurf: Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung]
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.