Bund, 10.03.2014
Bundesrechtliche Umsetzung von Anpassungen der EU-RoHS-Richtlinie an den technischen Fortschritt
Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV) vorgelegt. Er dient insbesondere der Umsetzung von 16 Delegierten Richtlinien der Kommission zur Anpassung der Anhänge III und IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 20111 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) an den technischen Fortschritt. Der vorliegende Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts abgestimmt.
Es besteht die Möglichkeit, schriftlich zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sowie ggf. Änderungs- / Ergänzungsvorschläge in möglichst knapper Form können per E-Mail bis zum 07. April 2014 an folgende Mailadresse übersandt werden: WAII3@bmub.bund.de
[http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/elektrostoffv_entwurf_bf.pdf Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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