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Vorschlag für eine Verordnung (EG) zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw

EU, 28.10.2009
Ziel dieses Vorschlags ist es, die durchschnittlichen CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen ab 2014 bis 2016 schrittweise auf einen Wert von 175 g CO2/km zu reduzieren. Der Vorschlag ist Teil der von der Kommission vorgeschlagenen Gesamtstrategie der Gemeinschaft und soll dazu beitragen, den zur Verwirklichung des Gemeinschaftsziels von 120 g CO2/km erforderlichen Wert von 10 g CO2/km zu erreichen.

Die Festlegung gemeinschaftlicher Ziele für neue leichte Nutzfahrzeuge ist notwendig, um eine Aufsplitterung des Binnenmarktes wegen unterschiedlicher einzelstaatlicher Vorschriften zu vermeiden. Gemeinschaftliche Ziele geben Herstellern mehr Planungssicherheit und Flexibilität zum Erreichen der CO2-Reduktionsziele als dies bei separaten einzelstaatlichen Reduktionszielen der Fall wäre.

Die Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge ist auch notwendig, damit es wegen Überschneidungen zwischen Pkw- und Nutzfahrzeugzulassungen nicht zu einer Gesetzeslücke kommt. Zurzeit werden viele als Personenkraftwagen homologierte Fahrzeuge als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen, nicht zuletzt, um von den damit einhergehenden Steuerermäßigungen oder sonstigen Steueranreizen zu profitieren. Der Geltungsbereich der Pkw-Verordnung hängt zwar (wie dieser Vorschlag) von der Fahrzeugart laut Typgenehmigung ab (wobei die Art der Zulassung nicht berücksichtigt wird), doch ist bei Nichtregelung des Ausstoßes von leichten Nutzfahrzeugen die Gefahr groß, dass der Markt reagiert und größere Personenkraftwagen als leichte Nutzfahrzeuge typgenehmigt werden. Dies wiederum würde bedeuten, dass diese stark emittierenden Fahrzeuge weiterhin von den CO2-Emissionsnormen verschont blieben.

Mit dieser Verordnung sollen Anreize für die Automobilindustrie geschaffen werden, in neue Technologien zu investieren. Die Verordnung fördert aktiv die Ökoinnovation und berücksichtigt auch künftige technologische Entwicklungen. Auf diese Weise wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie verbessert, und es werden mehr hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen.

[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0593:FIN:DE:PDF Entwurf einer EG-Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge]

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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