Bund, 19.02.2009
Das Bundesumweltministerium hat am 12. Februar 2009 den Entwurf einer "Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom" vorgelegt. Sie enthält Anforderungen an die Einspeisung von Strom aus flüssiger Biomasse, die nach dem [363760 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)] vergütet wird.
Künftig ist danach die EEG-Vergütung geknüpft an naturverträgliche und soziale Standards, die während der gesamten Produktions- und Lieferkette beispielsweise von Palmöl zur Stromerzeugung eingehalten werden müssen. Das so genannte Treibhausgas-Minderungspotenzial nachhaltig produzierter Strommengen muss ab Inkrafttreten 35%, ab 2017 dann 50% und ab 2018 mindestens 60% betragen. Dieser Wert berücksichtigt über die eigentliche Verfeuerung hinaus:
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nachv_entwurf.pdf Entwurf und Begründung "Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom"]
[http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nachv_uebersicht.pdf Grafische Darstellung]
Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV
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