Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Bekanntmachung der Neufassung vom 10. Mai 2016 (BGBl. I S. 1175), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 11)
Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 951) wird nachstehend der Wortlaut der Chemikalien-Sanktionsverordnung in der seit dem 23. April 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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