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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/91 DER KOMMISSION vom 21. Januar 2022 mit Kriterien für die Feststellung gemäß der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass ein Schiff geringere Abfallmengen erzeugt und seine Abfälle nachhaltig und umweltverträglich bewirtschaftet ((EU) 2022/91)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 21. Januar 2022 (ABl. L 15 S. 12)

ANHANG