DURCHFHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/91 DER KOMMISSION vom 21. Januar 2022 mit Kriterien fr die Feststellung gem der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europischen Parlaments und des Rates, dass ein Schiff geringere Abfallmengen erzeugt und seine Abflle nachhaltig und umweltvertrglich bewirtschaftet ((EU) 2022/91)
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