Vom 16. Mai 2018 (Amtsbl. I S. 254)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 5 bis 11 der Verordnung (EU) 2016/679 (Grundsätze der Datenverarbeitung)
Dritter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 12 bis 23 der Verordnung (EU) 2016/679 (Rechte der betroffenen Person)
Vierter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 24 bis 43 der Verordnung (EU) 2016/679 (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter)
Fünfter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 51 bis 59 der Verordnung (EU) 2016/679 (Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Datenschutz)
Sechster Abschnitt
Besondere Verarbeitungssituationen
Siebter Abschnitt
Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 77 bis 84 der Verordnung (EU) 2016/679 (Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen)
Achter Abschnitt
Schlussvorschriften