Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 6. Januar 2025 (GVBl. MV S. 10)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 25 Aufgaben und Berechtigungen der Kontrollbefugten der Fischereiaufsicht, Verordnungsermächtigung
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