Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 8. August 1994 (GVBl. S. 956), zuletzt geändert am 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 746)
Aufgrund des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThAbfAG) vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 273) verordnet der Minister für Umwelt und Landesplanung im Einvernehmen mit dem Innenminister:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
