Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Saarland
Vom 12. Mai 2016 (Amtsbl. I S. 352), berichtigt am 07. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 402), gendert am 29. September 2020 (Amtsbl. I S. 980)
Aufgrund des 47 Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarlndisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. 2006, S. 726), zuletzt gendert durch das Gesetz vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009, S. 3) verordnet das Ministerium fr Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehrde:
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