Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Stand vom 11. Dezember 2012, GVBl. LSA S. 617, gendert am 20. Mrz 2017, GVBl.LSA S. 57
Aufgrund von 23 Abs. 3 und 24 Abs. 3 des Waldgesetzes fr das Land Sachsen-Anhalt vom 13. April 1994 (GVBl. LSA S. 520), zuletzt gendert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 5), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung ber den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt gendert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium fr Inneres und Sport verordnet:
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