Aufgrund des 4 des Dngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. IS. 54, 136), zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mrz 2012 (BGBl. I S. 481), in Verbindung mit 6 der Verordnung ber das Inverkehrbringen und Befrdern von Wirtschaftsdnger vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 1062) wird verordnet:
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