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Vorschrift Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

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  • Ausgabe: Oktober 2017 (GMBl 2017, S. 786)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen (TRGS 561)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. März 2026 (GMBl 2026, S. 308)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1129802

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungs­ beurteilung

3.1 Allgemeine Hinweise zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

3.2 Messtechnische Hinweise

3.3 Stoffspezifische Informationen und Hinweise

3.3.1 Arsenverbindungen

3.3.2 Beryllium und Berylliumverbindungen

3.3.3 Cadmium und Cadmiumverbindungen

3.3.4 Chrom(VI)­Verbindungen

3.3.5 Cobalt und Cobaltverbindungen

3.3.6 Nickelverbindungen

4 Allgemeine Schutzmaßnahmen

4.1 Branchenübergreifende Schutzmaßnahmen

4.2 Staubvermeidung

5 Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche

5.1 Nichteisenmetall (NE)­Erzeugung und ­verarbeitung

5.1.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.1.2 Expositionssituation

5.1.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.1.4 Schutzmaßnahmen

5.2 Hartmetallproduktion und ­verwendung

5.2.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.2.2 Expositionssituation

5.2.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.2.4 Schutzmaßnahmen

5.3 Roheisen­ und Stahlerzeugung

5.3.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.3.2 Expositionssituation

5.3.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.3.4 Schutzmaßnahmen

5.4 Galvanotechnische und chemische Oberflächen­ behandlung

5.4.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.4.2 Expositionssituation

5.4.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.4.4 Schutzmaßnahmen

5.5 Herstellung, Verwendung und Weiterbearbeitung chromathaltiger Beschichtungsstoffe

5.5.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.5.2 Expositionssituation

5.5.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.5.4 Schutzmaßnahmen

5.6 Batterieherstellung

5.6.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.6.2 Expositionssituation

5.6.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.6.4 Schutzmaßnahmen

5.7 Recycling von Elektro­ und Elektronikaltgeräten, PVC­Profilen, Batterien und Solarmodulen

5.7.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.7.2 Expositionssituation

5.7.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.7.4 Schutzmaßnahmen

5.8 Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten

5.8.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

5.8.2 Expositionssituation

5.8.3 Substitutionsmöglichkeiten

5.8.4 Schutzmaßnahmen

5.9 Weitere spezielle Bereiche

5.9.1 Dentaltechnik

5.9.2 Glasherstellung

5.9.3 Thermisch beanspruchte Chrom­legierte Industriekomponenten

6 Allgemeine arbeitsmedizinisch­toxikologische Beratung

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Literatur

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