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Vorschrift Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

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VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung ((EU) 2020/741)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 25. Mai 2020 (ABl. L. 177 S. 32)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1345646

Präambel

Artikel 1 Gegenstand und Zweck

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Verpflichtungen des Betreibers von Aufbereitungseinrichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Qualität von aufbereitetem Wasser

Artikel 5 Risikomanagement

Artikel 6 Verpflichtungen hinsichtlich Genehmigungen für aufbereitetes Wasser

Artikel 7 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 8 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 9 Information und Sensibilisierung

Artikel 10 Information der Öffentlichkeit

Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12 Bewertung und Überprüfung

Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14 Ausschussverfahren

Artikel 15 Sanktionen

Artikel 16 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHANG I
VERWENDUNGSZWECKE UND MINDESTANFORDERUNGEN

Abschnitt 1
Verwendungszwecke von aufbereitetem Wasser

Abschnitt 2
Mindestanforderungen

ANHANG II

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