Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bayern
vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 38)
Auf Grund von
erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
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